Aus der Rubrik “Verbraucherinformationen”:

Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz am 23.12.2015: Rechts- und Verbraucherpolitik – Das ändert sich 2016!

2016 treten im Bereich Justiz und Verbraucherschutz wichtige Änderungen in Kraft. Hier geben wir Ihnen einen Überblick mit Informationen zu folgenden Gesetzen und Regelungen:

– Neue Bezugsgröße für den Mindestunterhalt:
Am 15. Oktober 2015 hat der Bundestag das Gesetz zur Änderung des Unterhaltsrechts und des Unterhaltsverfahrensrechts beschlossen. Das Gesetz, das am 1. Januar 2016 in Kraft tritt, entkoppelt zum einen den Mindestunterhalt vom Kinderfreibetrag und stellt stattdessen als Bezugsgrüße unmittelbar auf das steuerfrei zu stellende sächliche Existenzminimum minderjähriger Kinder ab. Auf der Grundlage einer neu eingeführten Verordnungsermächtigung wird das BMJV zum 1. Januar 2016 per Verordnung den Mindestunterhalt festlegen. Zum anderen wird durch das beschlossene Gesetz das vereinfachte Unterhaltsverfahren anwenderfreundlicher. Darüber hinaus sind einzelne, in erster Linie technische Neuregelungen für Unterhaltsansprüche, die grenzüberschreitend geltend gemacht werden, vorgesehen.

http://www.bmjv.de/SharedDocs/Artikel/DE/2015/122215_Das_aendert_sich_2016.html