finanztip.de am 10.12.2015: Patientenverfügung – Selbstbestimmt für den Krankheitsfall entscheiden!
Das Wichtigste in Kürze:
- Mit einer Patientenverfügung können Sie schriftlich festlegen, welche ärztlichen Maßnahmen zu treffen sind, falls Sie sich zum Beispiel selbst nicht mehr äußern können.
- Der Patientenwille ist für den Arzt maßgeblich.
- Er prüft, welche ärztlichen Maßnahmen in Hinblick auf den Gesamtzustand und die Prognose des Patienten angezeigt sind.
- Diese muss er unter Berücksichtigung der Patientenverfügung in einem Gespräch mit einem Betreuer oder Bevollmächtigten abstimmen und dann umsetzen.
- Auch ein Ehegatte ist nicht automatisch bevollmächtigt. Die Ehepartner müssen das schriftlich in einer Vorsorgevollmacht bestimmen.
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