Aus der Rubrik “Verbraucherinformationen”:

finanztip.de am 10.12.2015: Patientenverfügung – Selbstbestimmt für den Krankheitsfall entscheiden!

Das Wichtigste in Kürze:

  • Mit einer Patientenverfügung können Sie schriftlich festlegen, welche ärztlichen Maßnahmen zu treffen sind, falls Sie sich zum Beispiel selbst nicht mehr äußern können.
  • Der Patientenwille ist für den Arzt maßgeblich.
  • Er prüft, welche ärztlichen Maßnahmen in Hinblick auf den Gesamtzustand und die Prognose des Patienten angezeigt sind.
  • Diese muss er unter Berücksichtigung der Patientenverfügung in einem Gespräch mit einem Betreuer oder Bevollmächtigten abstimmen und dann umsetzen.
  • Auch ein Ehegatte ist nicht automatisch bevollmächtigt. Die Ehepartner müssen das schriftlich in einer Vorsorgevollmacht bestimmen.
  • http://www.finanztip.de/patientenverfuegung/#ixzz3vbj9ClbF