Aus der Rubrik “Mieterinformationen”:

immowelt.de am 04.02.2016 – Auszug aus der Mietwohnung: Kündigungsfristen nicht vergessen!

Wer aus seiner Mietwohnung ausziehen will, muss vorher den Mietvertrag kündigen – und zwar rechtzeitig. Ansonsten muss er am Ende länger für seine Wohnung zahlen als er überhaupt in ihr Wohnen bleiben will. Diese Kündigungsfristen gelten für Mieter.

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