Aus der Rubrik “Mieterinformationen”:

promietrecht.de: Modernisierung, Instandsetzung – wer zahlt Kosten des Mieters?

Nach dem Gesetz können Sie für Aufwand und Aufwendungen, die Sie im Zusammenhang mit Modernisierungsarbeiten oder Instandsetzungsarbeiten des Vermieters haben, in angemessenem Umfang Ersatz verlangen, sich Ihre Kosten, Aufwand ersetzen lassen.

Welche Aufwendungen entstehen, ist vom Einzelfall abhängig. Kosten entstehen häufig:

  • für das Hin- und Herräumen von Möbeln
  • für Arbeiten zum Abdecken nicht wegzuräumenden Hausrats
  • für Reinigungsarbeiten etc.

http://www.promietrecht.de/Aufwendungsersatz/Modernisierung-Instandsetzung-wer-zahlt-Kosten-des-Mieters-E1121.htm