Aus der Rubrik “Mieterinformationen”:

escherhilft.de am 02.02.2016 – Untermieter: Wer darf in meiner Wohnung wohnen?

Manchmal haben Mieter ein Interesse daran, ihre Wohnung oder einen Teil ihrer Wohnung zu vermieten. Durch einen Untermieter generiert der Mieter zum Beispiel zusätzliche Einnahmen. Gemäß § 540 Abs. 1 BGB muss der Vermieter die Untervermietung ausdrücklich erlauben. Dies gilt sowohl für eine entgeltliche als auch eine unentgeltliche Nutzung der Wohnung. Ohne diese Erlaubnis kommt es zu einer Vertragsverletzung.

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