Aus der Rubrik “Mieterinformationen”:

Frankfurter Rundschau am 18.02.2016: Mietminderung zulässig

Mängel – wann darf man die Miete kürzen?

Baulärm vor der Haustür, schimmelnde Wände oder stinkende Abflüsse: Wenn die Wohnung schwere Mängel hat und der Vermieter nichts unternimmt, dürfen Bewohner oftmals ihre Miete mindern. Allerdings gibt es bestimmte Voraussetzungen für eine Mietminderung.

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