Frankfurter Rundschau am 18.02.2016: Mietminderung zulässig
Mängel – wann darf man die Miete kürzen?
Baulärm vor der Haustür, schimmelnde Wände oder stinkende Abflüsse: Wenn die Wohnung schwere Mängel hat und der Vermieter nichts unternimmt, dürfen Bewohner oftmals ihre Miete mindern. Allerdings gibt es bestimmte Voraussetzungen für eine Mietminderung.