Aus der Rubrik “Gerichtsentscheidungen”:

LG Berlin – 67 S 379/14, Urteil vom 25.11.2015: Mieter muss keine Pseudo-Baustelle hinnehmen!

Der Vermieter darf Vorkehrungen treffen, um die vorhandene Bausubstanz während Bauarbeiten vor Schäden zu schützen. Fehlt es aber für längere Zeit an nennenswerter Bautätigkeit, muss der Vermieter solche Einrichtungen, die den Eindruck einer provisorischen Baustelle vermitteln, wieder entfernen.

https://www.haufe.de/recht/weitere-rechtsgebiete/miet-immobilienrecht/mieter-muss-keine-pseudo-baustelle-hinnehmen_214_339482.html