Archiv für den Monat: Februar 2016

Aus der Rubrik “Wissenswertes”:   

Sind in der Innenstadt Geräuschimmissionen durch Bauarbeiten grundsätzlich hinzunehmen?

Die Antwort des Landgerichts Berlin (LG Berlin – 55 S 249/14, Beschluss vom 11.08.2015) lautet: Ja!

Zur Begründung führt das LG Berlin in seiner vorgenannten Entscheidung wie folgt aus: “Wie bereits dargelegt, gehören die Immissionen aufgrund von Bauarbeiten im städtischen Bereich zu den Störungen, die im Rahmen von § 906 BGB hinzunehmen sind. Auch wenn man zugunsten der Verfügungskläger ihre – entgegen § 920 Abs. 2 ZPO allerdings nicht glaubhaft gemachte – Behauptung zur Lärmbelastung und einem Eindringen von Bauschutt und Wasser als wahr unterstellt, geht daraus noch nicht hervor, dass das Bauvorhaben in seiner geplanten Form mit den Vorschriften insbesondere des öffentlich-rechtlichen Baurechts nicht im Einklang steht.”

Aus der Rubrik “Mieterinformationen”:

immowelt.de am 14.01.2016 – Bad, Fenster, Elektrik: Wann Mietern eine Renovierung zusteht!

Wer Miete zahlt, sollte auch erwarten können, dass die Wohnung gut in Schuss ist – oder? Eine Renovierung zur Instandhaltung steht dem Mieter meist zu, eine Modernisierung eher nicht. Doch in beiden Fällen gibt es Ausnahmen – was der Mieter fordern kann.

http://ratgeber.immowelt.de/a/wann-hat-der-mieter-ein-recht-auf-renovierungen-oder-modernisierungen.html?campaign=sn_facebook_immowelt_wall

Aus der Rubrik “Verbraucherinformationen”:

n-tv.de am 03.02.2016: Rauchen gefährdet die Gesundheit – Ist die Zigarettenpause versichert?

Manch einer geht für eine Kippe meilenweit. Andere huschen nur mal kurz während ihrer Arbeitszeit vor die Tür, um ihre Sucht zu befriedigen. So oder so: Kommt es auf dem Weg zum Rauchen zu einem Unfall, stellt sich die Unfallversicherung gerne quer. Zu Recht?

http://www.n-tv.de/ratgeber/Ist-die-Zigarettenpause-versichert-article16910211.html

Aus der Rubrik “Wissenswertes”:   

Darf ein Treppenhaus außerhalb von laufenden Bauarbeiten mit Pressspanplatten verschalt werden, wenn die Verschalung einen unansehnlichen, auf den Mieter und seine Besucher provisorischen Baustelleneindruck vermittelt?

Die Antwort des Landgerichts Berlin (LG Berlin – 67 S 379/14, Urteil vom 25.11.2015) lautet: Nein!

Zur Begründung führt das LG Berlin in seiner vorgenannten Entscheidung wie folgt aus: “Der Instandsetzungsanspruch ergibt sich allerdings hier daraus, dass die Beklagte mit der Verschalung mehr als nur unerheblich von der vertragsgemäßen Gestaltung des Treppenhauses abweicht.

Dabei ist zunächst davon auszugehen, dass das Treppenhaus nicht mitvermietet und die Beklagte in der Gestaltung desselben grundsätzlich frei ist. Seine Grenze findet dies dort, wo von einer üblichen, vom Mieter berechtigt erwarteten Gestaltung abgewichen wird. Das ist hier mit der jedenfalls unansehnlichen, einen auf den Mieter und seine Besucher provisorischen Baustelleneindruck vermittelnden Situation der Fall.

Diese Situation ist von der Klägerin auch nicht deshalb hinzunehmen, weil die Beklagte sie mit tatsächlichem Baustellenbetrieb in nennenswertem Umfang begründen könnte.

Nach dem Beschluss der vorherigen Einzelrichterin vom 20. Juli 2015 und dem Beweisbeschluss des Einzelrichters in der mündlichen Verhandlung war zur etwaigen Bautätigkeit Beweis zu erheben. Die Beweisaufnahme hat eine hinreichende Bautätigkeit nicht ergeben. Die als Person jeweils vollkommen glaubwürdigen Zeugen ## und ## konnten den Einzelrichter mit ihren Angaben nicht entsprechend überzeugen. Beide hatten zur Bautätigkeit der letzten Monate bzw. seit Jahresanfang nur eine eingeschränkte Erinnerung. Der Zeuge ## hat klargestellt, jedenfalls selbst nicht gebaut zu haben. Der Zeuge ## konnte als einzige Bautätigkeit – neben hier nicht zu berücksichtigenden Aufgaben als Hausmeister – nur das Abschlagen von Putz nennen. Diese Arbeit ist nach seinen Angaben indes abgeschlossen. Der Umfang – laut dem Zeugen ## – von zwei bis drei Schuttfuhren in mehr als zehn Monaten lässt für den Einzelrichter keine kontinuierliche Bautätigkeit erkennen. Eine neue vom Zeugen ## vage als möglich dargestellte Aufgabe zu einem Badausbau hat jedenfalls noch nicht begonnen. Auch die vom Zeugen ### angesprochene etwaige künftige Nutzung von Wohnungen für Flüchtlinge mit erforderlichen Umbauten war hier nicht zu berücksichtigen, da insoweit noch Verhandlungen laufen, deren Ergebnis offen ist. Auf sonstige Unstimmigkeiten in den Aussagen – am deutlichsten hinsichtlich der Frage, wer den Zeugen ## beauftragt – kommt es für den Einzelrichter nicht mehr an. Da die Behauptung der Beklagten schon von den von ihr selbst benannten Zeugen nicht zur Überzeugung des Einzelrichters bestätigt worden ist, war eine Vernehmung der gegenbeweislich von der Klägerin benannten Zeugen nicht (mehr) erforderlich.”

AMV im Lichte der Presse:

Spandauer Volksblatt am 06.02.2016: Soziales Wohnen in der Hauptstadt

Wann? 17.02.2016 19:30 Uhr

Wo? TSV Spandau 1860 Restaurant und Tanzsportzentrum, Askanierring 150, 13585 Berlin

Der 11. Mieter- und Verbraucherstammtisch des Alternativen Mieter- und Verbaucherschutzbundes ist am 17. Februar um 19.30 Uhr im Restaurant des TSV Spandau 1860, Askanierring 150, dem Thema “Neuausrichtung der sozialen Wohnraumversorgung in Berlin” gewidmet. Die Grünen-Abgeordnete Katrin Schmidberger, Sprecherin für Mieten und soziale Stadt ihrer Fraktion, hält ein Kurzreferat und beantwortet danach Fragen der Verbraucher. Zum Beginn des Jahres 2016 ist das “Gesetz über die Neuausrichtung der sozialen Wohnraumversorgung in Berlin” in Kraft getreten. Die Teilnahme an der Veranstaltung ist kostenlos.

http://www.berliner-woche.de/spandau/soziales/soziales-wohnen-in-der-hauptstadt-d93950.html

AMV im Lichte der Presse:

Berliner Woche am 05.02.2016: Mindestens 3500 Wohnungen im Bezirk sind asbestbelastet!

Steglitz-Zehlendorf. Fast 3500 Wohnungen von städtischen Wohnungsbaugesellschaften stehen im Bezirk unter Asbestverdacht. Der Alternative Mieter- und Verbraucherschutzbund (AMV) hat eine Online-Petition gestartet und ein Asbestregister für Berlin gefordert. Asbest wurde in der Vergangenheit oft als Baustoff verwendet und beispielsweise bei der Verlegung von Bodenplatten genutzt. Asbest gilt als krebserregend. Vor allem von freigesetzten Fasern, die durch Einatmen in die Lunge gelangen, gehen erhebliche Gesundheitsgefährdungen aus. Berlinweit stehen über 50000 Wohnungen städtischer Wohnungsbaugesellschaften unter Asbestverdacht. Von den fast 3500 betroffenen Wohnungen in Steglitz-Zehlendorf gehören 1899 Wohnungen der degewo, 1398 der GEWOBAG und 39 Wohnungen der WBM.

Diese Zahlen teilte die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt auf eine schriftliche Anfrage des Grünen-Abgeordneten Andreas Otto mit.

Grünen-Politiker Andreas Otto fordert seit langem vom Berliner Senat vergeblich die Einführung eines Asbestregisters auf dessen Grundlage ein Sanierungsfahrplan für die betroffenen Wohnungen erstellt werden soll. Der AMV unterstützt diese Forderung und startete die Online-Petition.

Bislang hätte der Senat die Gefahrensituation ignoriert, kritisiert Uwe Piper, Vorsitzender des AMV. Seit 20 Jahren würde sich die Landesregierung in dieser Angelegenheit nahezu untätig verhalten. „Das ist mehr als verantwortungslos“, sagt Piper. Mit der Petition soll endlich Bewegung in die Problematik gebracht werden.

Die Petition läuft noch bis zum 27. Mai und kann unter www.openpetition.de/petition/online/schutz-vor-asbest-in-mietwohnungen abgerufen werden.

Die Wohnungsbaugesellschaften nehmen die Thematik sehr ernst. Lutz Ackermann, Pressesprecher der degewo, teilte der Berliner Woche mit, dass Mieterwechsel oder energetische Sanierungen zur Asbestsanierung genutzt werden. Bereits vor Jahren seien Mieter von möglicherweise betroffenen Wohnungen informiert worden. „Insgesamt hat die degewo rund 4000 Wohnungen asbestsaniert. Allein im Jahr 2014 beliefen sich die Kosten hierfür auf etwa 4,7 Millionen Euro“, sagt Ackermann. 

http://www.berliner-woche.de/steglitz/politik/mindestens-3500-wohnungen-im-bezirk-sind-asbestbelastet-d94342.html

Aus der Rubrik “Verbraucherinformationen”:

focus.de am 11.02.2016: Vattenfall erhöht Strompreis in Berlin!

Hunderttausende Haushalte in Berlin müssen von April an für ihren Strom tiefer in die Tasche greifen.

Beim Grundversorger Vattenfall steigt der monatliche Grundpreis um 2,30 Euro auf 8,20 Euro inklusive Mehrwertsteuer, wie der Konzern am Donnerstag ankündigte. Der Verbrauchspreis pro Kilowattstunde bleibt gleich. Pro Jahr zahlt ein Berliner Durchschnittshaushalt mit 2200 Kilowattstunden Verbrauch demnach 27,60 Euro mehr.

http://www.focus.de/regional/brandenburg/energie-vattenfall-erhoeht-strompreis-in-berlin_id_5276307.html

Aus der Rubrik “Gerichtsentscheidungen”:

Landgericht Potsdam (LG Potsdam – 2 O 148/14, Urteil vom 14.01.2016): Mobilfunk – Unbegrenztes Datenvolumen darf nicht ausgebremst werden!

Bietet ein Mobilfunkunternehmen einen Internet-Tarif mit „unbegrenztem“ Datenvolumen an, darf es in seinen Allgemeinen Geschäftsbedingungen die Geschwindigkeit der Datenübertragung nach Überschreiten eines Limits nicht drastisch einschränken. Das hat das Landgericht Potsdam nach einer Klage des Verbraucherzentrale Bundeverbands (vzbv) gegen E-Plus entschieden.

http://www.vzbv.de/pressemitteilung/mobilfunk-unbegrenztes-datenvolumen-darf-nicht-ausgebremst-werden

Aus der Rubrik “Wissenswertes”:   

Sind in der Innenstadt Geräuschimmissionen durch Bauarbeiten grundsätzlich hinzunehmen?

Die Antwort des Landgerichts Berlin (LG Berlin – 55 S 249/14, Beschluss vom 11.08.2015) lautet: Ja!

Zur Begründung führt das LG Berlin in seiner vorgenannten Entscheidung wie folgt aus: “Wie bereits dargelegt, gehören die Immissionen aufgrund von Bauarbeiten im städtischen Bereich zu den Störungen, die im Rahmen von § 906 BGB hinzunehmen sind. Auch wenn man zugunsten der Verfügungskläger ihre – entgegen § 920 Abs. 2 ZPO allerdings nicht glaubhaft gemachte – Behauptung zur Lärmbelastung und einem Eindringen von Bauschutt und Wasser als wahr unterstellt, geht daraus noch nicht hervor, dass das Bauvorhaben in seiner geplanten Form mit den Vorschriften insbesondere des öffentlich-rechtlichen Baurechts nicht im Einklang steht.”