Aus der Rubrik “Gesetzesvorhaben”:

Bundesregierung beschließt neues Bauvertragsrecht!

Die Bundesregierung hat am 2. März den vom Bundesminister der Justiz und für Verbraucherschutz Heiko Maas vorgelegten Entwurf eines Gesetzes zur Reform des Bauvertragsrechts und zur Änderung der kaufrechtlichen Mängelhaftung beschlossen.

Mit dem Gesetzentwurf wird das Werkvertragsrecht modernisiert und den Anforderungen von Bauvorhaben angepasst. Im Vordergrund steht dabei der Verbraucherschutz.

http://www.bmjv.de/SharedDocs/Artikel/DE/2016/03022016_Kabinett_Bauvertragsrechts.html