immowelt.de am 02.03.2016 – Kehrwoche und Duschverbot: Was Mieter in der Hausordnung hinnehmen müssen!
Kein Besuch mehr nach 22 Uhr und nachts ist Duschen verboten: So manche Hausordnung in deutschen Mietshäusern liest sich wie ein regelrechter Verbots- und Pflichtenkatalog. Mieter müssen jedoch nicht alle Regelungen hinnehmen.