Aus der Rubrik “Mieterinformationen”:

immowelt.de am 02.03.2016 – Kehrwoche und Duschverbot: Was Mieter in der Hausordnung hinnehmen müssen!

Kein Besuch mehr nach 22 Uhr und nachts ist Duschen verboten: So manche Hausordnung in deutschen Mietshäusern liest sich wie ein regelrechter Verbots- und Pflichtenkatalog. Mieter müssen jedoch nicht alle Regelungen hinnehmen.

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