AMV im Lichte der Presse:

Unterwegs in Spandau am 26.04.2016: Spandauer Mieter von Vonovia zur Kasse gebeten!

Unberechtigtes anwaltliches Mahnschreiben wegen 48,64 €!

Der Kommentar des AMV

„Trotz eindeutiger Gerichtsurteile, die diese Mahnpraxis für gesetzeswidrig erachten, setzt die Vonovia ihre unakzeptable, mieterunfreundliche und rechtswidrige Mahnpraxis in Berlin fort“, sagt der 1. Vorsitzende des AMV – Alternativer Mieter- und Verbraucherschutzbund e.V., RA Uwe Piper. „Es fehlt bereits an einer Anspruchsgrundlage“, meint Piper. „Das Amtsgericht Dortmund (AG Dortmund – 425 C 6720/14, Urteil vom 06.01.2015), so Piper, verneint eine gesetzliche Anspruchsgrundlage für die Geltendmachung von Inkasso-Anwaltsgebühren und begründet seine zutreffende Rechtsauffassung wie folgt: Die Klägerin hat durch jahrelange Übung gezeigt, dass das Mahnwesen von ihr ausgeübt werden kann. Alle dem Gericht bekannten Dortmunder Großvermieter machen dies auch selbst. Es fehlt deshalb zum einen das Merkmal der Notwendigkeit dieser Kosten, zum anderen liegt auch ein Verstoß gegen die Schadensminderungspflicht vor. Das Gericht (AG Dortmund Urt. v. 8.8.2012 – 425 C 6285/12) hat bereits in seiner Entscheidung zum Konzerninkasso der Klägerin darauf hingewiesen, dass es auch bei einem gewerblichen Großvermieter wie der Klägerin, die Einschaltung eines Anwalts in einfachen Fällen wie dem vorliegenden für nicht notwendig und deshalb auch nicht erstattungsfähig hält. Daran hat sich nichts geändert.“ „Die Krönung, die das Fass endgültig zum Überlaufen bringt, ist übrigens, dass, wenn man die von der Rechtsanwaltskanzlei JHS LEGAL angegebene Telefonnummer 030/555 76 035 8 wählt, eine weibliche Bandstimme dem Anrufer freistellt, ob er mit der Rechtsanwaltskanzlei (dann drücken Sie die 1) oder mit der Vonovia (dann drücken Sie die 2) verbunden werden möchte“, teilt Piper mit. „Der AMV erwartet, dass die Vonovia in Zukunft in Berlin im Interesse ihrer Mieterinnen und Mieter und um ihrem Anspruch eines kundenorientierten Unternehmens zu verwirklichen, ihr außergerichtliches Mahnwesen wieder in Eigenregie durchführt und nicht mehr die Rechtsanwaltskanzlei JHS LEGAL mandatiert. Es muss endlich Schluss damit sein, dass die Mieter wegen vermeintlicher Kleinstrückstände mit Rechtsanwaltsgebühren belastet werden, die die eigentliche Forderung um ein Vielfaches übersteigen“, schließt Piper.

http://www.unterwegs-in-spandau.de/spandauer-mieter-von-vonovia-zur-kasse-gebeten/