morgenpost.de am 12.04.2016 – Schutz vor Einbrechern: So holen sich Mieter Hilfe vom Staat!
Die Rechte der Mieter sind begrenzt: “Nach Abschluss des Mietvertrags gibt es keinen Anspruch auf Verbesserung des sicherheitstechnischen Zustands der Wohnung”, erklärt der Deutsche Mieterbund. Halte der Mieter den Schutz in seiner Wohnung für nicht ausreichend, so kann er aber auf eigene Kosten Maßnahmen ergreifen, die die Sicherheit vor Einbrüchen erhöhen.
Der Mieter darf laut Mieterbund innerhalb der Wohnung nur Veränderungen vornehmen, die nicht in die Bausubstanz eingreifen. Dazu zählen zum Beispiel der Einbau eines technisch aufwendigeren Schlosses, der Austausch von Fenster-, Terrassen- und Balkontürgriffen gegen abschließbare Griffe, der Einbau eines größeren und stabileren Schließblechs, die Verstärkung der Wohnungstür durch eine innen angeschraubte Platte (Holz oder Metall) oder das Anbringen eines Querriegels, der durch ein Extra-Schloss betätigt wird.
Veränderungen, die in die Bausubstanz eingreifen, erfordern grundsätzlich die vorherige Zustimmung des Vermieters. Dazu zählen zum Beispiel das Anbringen einer Außen-Alarmanlage, von Außenrollläden oder Fenstergittern.
Eigentümer und Mieter können neben Zuschüssen nun auch zinsgünstige Kredite für die Förderung von einzelnen Einbruchschutzmaßnahmen in Höhe von bis zu 50.000 Euro pro Wohneinheit in Anspruch nehmen. Gefördert werden dabei unter anderem die Nachrüstung einbruchhemmender Haus- und Wohnungseingangstüren sowie der Einbau von Einbruchs- und Überfallmeldeanlagen oder Bewegungsmeldern. Detaillierte Informationen zu den Leistungen der KfW stellt das Institut im Internet bereit (HIER geht’s zu den Infos).