Aus der Rubrik “Verbaucherinformationen”:

Pfändungstabelle: Wie hoch ist der Selbstbehalt bei einer Pfändung?

Pfändungsfreigrenze

Nettoeinkommen bis 1.079,99 Euro sind pfändungsfrei. Ab 1.080,00 Euro beginnt die Pfändung mit dem Betrag von 4,28 Euro. Proportional steigend mit dem Einkommen erhöht sich der Pfändungsbetrag, auf den zugegriffen werden kann. Bei einem Nettoeinkommen von 3.292,09 Euro beträgt dieser 1.551,28 Euro. Der Mehrbetrag über 3.292,09 Euro kann vollständig gepfändet werden.

http://www.anwaltsregister.de/Fachbeitraege/Pfaendungstabelle_Wie_hoch_ist_der_Selbstbehalt_bei_einer_Pfaendung.d2120.html

Ein Gedanke zu „Aus der Rubrik “Verbaucherinformationen”:

  1. Pingback: Aus der Rubrik „Verbaucherinformationen“: – News in/aus Spandau

Kommentare sind geschlossen.