fnp.de am 29.04.2016 – Urteile: Katzennetz darf Bausubstanz und Optik nicht stören!
Zwei Gerichte, zwei verschiedene Urteile: Darf ein Mieter ohne Zustimmung des Vermieters ein Katzennetz am Balkon anbringen? Darüber entschieden zwei Gerichte zuletzt unterschiedlich. Ein gemeinsames Fazit lässt sich jedoch ziehen.