Aus der Rubrik “Wissenswertes”:

Kann sich die Verpflichtung eines Mieters, Schnee zu beräumen, aus der Hausordnung ergeben?

Die Antwort des Landgerichts Berlin (LG Berlin – 63 S 213/15, Urteil vom 08.03.2016) lautet: Nein!

Zur Begründung führt das LG Berlin in seiner vorgenannten Entscheidung unter II. wie folgt aus: “Die Verpflichtung des Mieters, Schnee zu beräumen, kann sich entgegen der Auffassung des Klägers auch nicht aus der Hausordnung ergeben. Eine Hausordnung enthält lediglich Ordnungsbestimmungen das gegenseitige Zusammenleben der Mieter betreffend und ist nicht geeignet, dem Mieter im Verhältnis zum Vermieter einseitig Pflichten auferlegen (Eisenschmid in Schmidt-Futterer, Mietrecht, 12. Aufl., § 535, Rn. 378 – beck-online).”