Aus der Rubrik “Gerichtsentscheidungen”

BGH, Urteil vom 11. März 2016 – V ZR 102/15

test.de am 12.05.2016 – Abschleppen auf Privatpark­plätzen: Der Halter muss zahlen

Der Halter muss fürs Abschleppen zahlen, wenn der Wagen unbe­rechtigt auf fremden Privatgrund­stücken stand. Das vom Grundstücks­besitzer beauftragte Abschlepp­unternehmen muss nicht den Fahrer ermitteln. Das hat der Bundes­gerichts­hof entschieden.

https://www.test.de/Abschleppen-auf-Privatparkplaetzen-Der-Halter-muss-zahlen-4323216-4323218/