Aus der Rubrik “Gesetzesvorhaben”:

n-tv.de am 01.06.2016: Neue Anti-Terror-GesetzeWer Prepaid will, muss Ausweis zeigen

Wer eine Prepaid-Karte fürs Handy kauft, muss nach dem Willen der Bundesregierung künftig einen Ausweis vorlegen. Die Regelung gehört zum neuen Anti-Terror-Gesetzespaket, das das Kabinett auf den Weg gebracht hat. Die Ausweispflicht soll verhindern, dass Terroristen und Kriminelle anonym telefonieren können.

Prepaid-Handys: Künftig soll es nur noch dann möglich sein, eine Prepaid-Karte für ein Handy zu kaufen, wenn man ein Ausweisdokument vorlegt. Neben deutschen Ausweisdokumenten gelten als Nachweis auch ausländische Personalausweise und Reisepässe oder zum Beispiel Aufenthaltstitel oder Ersatzpapiere von Flüchtlingen. Telekommunikationsanbieter sollen verpflichtet werden, von Kunden solche Papiere zur Identifizierung zu verlangen. Bislang müssen sie bereits bestimmte Daten wie Name, Anschrift und Geburtsdatum von Prepaid-Kunden erheben. Die Prüfung der Identität funktioniere aber nicht, beklagte de Maizière. “Sie können heute unter dem Namen Donald Duck ein Prepaid-Handy kaufen.”

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