Aus der Rubrik “Mieterinformationen”:

immowelt.de – Gewerbliche Nutzung der Wohnung: wann Mietern Ärger droht!

Wer in seiner Mietwohnung unerlaubt einer gewerblichen Tätigkeit nachgeht oder ohne Genehmigung untervermietet, riskiert unter Umständen die fristlose Kündigung. In manchen Fällen muss der Vermieter aber eine gewerbliche Nutzung oder einen Untermieter erlauben.

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