Aus der Rubrik “Mieterinformationen”:

refrago.de am 21.09.2016 – Mieter wurde Schlüssel gestohlen: Haftet der Mieter oder der Vermieter?

Wird dem Mieter der Haus– bzw. Wohnungs­schlüssel gestohlen, muss jedenfalls der betreffende Schlüsselersetzt werden. Unter Umständen kann es aus Sicherheits­gründen sogar notwendig werden, die komplette Schließ­anlage auszutauschen. Dies kann mit erheblichen Kosten verbunden sein. Daher stellt sich die Frage, wer für den Diebstahl haftet: der Mieter oder der Vermieter?

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