refrago.de am 21.09.2016 – Mieter wurde Schlüssel gestohlen: Haftet der Mieter oder der Vermieter?
Wird dem Mieter der Haus– bzw. Wohnungsschlüssel gestohlen, muss jedenfalls der betreffende Schlüsselersetzt werden. Unter Umständen kann es aus Sicherheitsgründen sogar notwendig werden, die komplette Schließanlage auszutauschen. Dies kann mit erheblichen Kosten verbunden sein. Daher stellt sich die Frage, wer für den Diebstahl haftet: der Mieter oder der Vermieter?