Aus der Rubrik “Gerichtsentscheidungen”:


Bundessozialgericht (BSG) – B 4 AS 4/16 R, Urteil vom 12.10.2016

n-tv.de am 13.10.2016: Verwertbares Vermögen
– Hartz-IV-Empfänger müssen Haus verkaufen!

Wer Hartz IV erhält, darf einen Teil seines Vermögens behalten. Dafür gibt es Grenzen. Werden diese überschritten, muss das Ersparte aufgebraucht werden. Gleiches gilt laut Bundessozialgericht, wenn die eigene Immobilie als zu groß bewertet wird.

http://www.n-tv.de/ratgeber/Hartz-IV-Empfaenger-muessen-Haus-verkaufen-article18849696.html