promietrecht.de: Aufkleber am Briefkasten, Wohnungstür, Türrahmen des Mieters
Mieter dürfen Aufkleber am Briefkasten, der Wohnungstür, auch am Türrahmen anbringen, wenn hierdurch der Hausfrieden nicht gestört wird, d.h. andere Mieter durch Meinungsäußerungen mit Aufklebern nicht beleidigt oder provoziert werden.