Aus der Rubrik “Gerichtsentscheidungen”:

anwalt.de am 20.10.2016: Schlafzimmer zu warm – Mietmangel?

LG Berlin, Urteil v. 03.05.2016, Az.: 67 S 357/15

Während Temperaturen um 23,5 Grad Celsius im Wohnzimmer noch als angenehm einzustufen sind, so stellen Temperaturen über 22 Grad Celsius im Schlafzimmer einen Mangel dar und müssen beseitigt werden.

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