Aus der Rubrik “Gerichtsentscheidungen”:

ARD-Rechtsredaktion Karlsruhe (SWR) am 25.10.2016 – BGH (Az. XI ZR 9/15 und XI ZR 387/15): Mindestgebühr bei Kontoüberziehung unzulässig

Das Konto zu überziehen, über den Dispokredit hinaus, das bleibt teuer. Aber der Bundesgerichtshof hat heute die Deutsche Bank und die Targo-Bank verurteilt, dabei nicht unverhältnismäßig abzukassieren. Seit einigen Jahren stellen beide nämlich besondere Gebühren in Rechnung, sobald der Dispo ausgeschöpft ist. Wer nur einen Cent zusätzlich abhebt, muss zahlen: 2 Euro 95 pro Monat bei der Targo-Bank und 6 Euro 90 pro Quartal bei der Deutschen Bank. Solche festen Gebühren, gerade wenn man nur wenig überzieht, sind nicht erlaubt, sagen die Bundesrichter.

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