BGH stärkt Mieterrechte: Schwerwiegende persönliche Härtegründe eines Mieters sind bei fristloser Kündigung zu beachten
Der Bundesgerichtshof (BGH – VIII ZR 73/16, Urteil vom 09.11.2016) hat heute entschieden, dass schwerwiegende persönliche Härtegründe auf Seiten des Mieters im Einzelfall zur Folge haben können, dass ein wichtiger Grund für eine außerordentliche Kündigung im Sinne des § 543 Abs. 1 Satz 2 BGB trotz einer erheblichen Pflichtverletzung des Mieters nicht gegeben ist. … weiterlesen
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