Rauchwarnmelderpflicht in Berlin für Neu- und Umbauten ab 01.01.2017
Mit dem “Dritten Gesetz zur Änderung der Bauordnung für Berlin” vom 17.06.2016 (abgedruckt im Gesetz- und Verordnungsblatt für Berlin, 72. Jahrgang, Nr. 16 vom 28.06.2016) ist in Berlin die Rauchwarnmelderpflicht eingeführt worden.
In Neu- und Umbauten müssen ab 01.01.2017 Aufenthaltsräume, ausgenommen Küchen, und Flure, über die Rettungswege von Aufenthaltsräumen führen, jeweils mindestens einen Rauchwarnmelder haben. Die Rauchwarnmelder müssen so eingebaut oder angebracht und betrieben werden, dass Brandrauch frühzeitig erkannt und gemeldet wird. … weiterlesen
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