Aus der Rubrik “Gerichtsentscheidungen”:

Landgericht Berlin – 63 S 35/16, Urteil vom 25.10.2016: Einwendungsfrist gegen Betriebskostenabrechnung endet auf den Tag genau

Die Einwendungsfrist endet nicht zum Monatsende, sondern auf den Tag genau ein Jahr nach Zugang der jeweils strittigen Nebenkostenabrechnung. Die geltende Rechtsprechung hat das Landgericht Berlin in einem aktuellen Urteil nochmals unterstrichen und damit keinen Ermessensspielraum zur Gestaltung der Frist gelassen. Im aktuellen Fall war dem Mieter die im Nachhinein strittige Abrechnung am 1. September 2014 zugegangen, wogegen er am 2. September 2015 Einwände erhob. „Definitiv zu spät!“ so das Berliner Landgericht: die Einwendungsfrist war seit einem Tag abgelaufen, die Abrechnung somit beiderseits anerkannt und damit nicht mehr anfechtbar.

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