Aus der Rubrik “Verbraucherinformationen”:

check24.de am 11.01.2017: Wechsel der Krankenkasse – Mit einem Wechsel bis zu 783 Euro pro Jahr sparen

Beitragserhöhung ermöglicht Sonderkündigung bis 31. Januar

Hat die gesetzliche Krankenkasse den Zusatzbeitrag zum 01. Januar erhöht, haben Versicherte ein
Sonderkündigungsrecht bis Ende des Monats. Versicherte, die bis 31. Januar 2017 kündigen, können
zum 01. April die GKV wechseln. Unabhängig davon können sich Verbraucher, die mehr als 18 Monate
bei ihrer Krankenkasse versichert sind, jederzeit mit einer Kündigungsfrist von zwei Monaten eine neue
GKV suchen.

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