Pressemitteilung 11/2017

Vermieter einer Eigentumswohnung muss innerhalb Jahresfrist über Betriebskosten abrechnen

Grundsätzlich keine Nachforderung nach Ablauf der Abrechnungsfrist von einem Jahr

Der Bundesgerichtshof (BGH – VIII ZR 249/15, Urteil vom 25.01.2017) hat heute entschieden, dass Vermieter einer Eigentumswohnung grundsätzlich auch dann innerhalb der Jahresfrist des § 556 Abs. 3 Satz 2 BGB über die Betriebskosten abzurechnen haben, auch wenn der Beschluss der Wohnungseigentümer über die Jahresabrechnung noch nicht vorliegt. Nur wenn der Vermieter die Verspätung nach § 556 Abs. 3 Satz 2 Halbs. 2 BGB nicht zu vertreten hat, wofür er darlegungs- und beweisbelastet ist, kann er nach Ablauf der Frist noch eine Nachforderung geltend machen. Eine hiervon abweichende Vereinbarung ist gemäß § 556 Abs. 4 BGB unwirksam. … weiterlesen

Ein Gedanke zu „Pressemitteilung 11/2017

  1. Pingback: Pressemitteilung 11/2017 – News in/aus Spandau

Kommentare sind geschlossen.