anwaltsregister.de am 17.02.2017 – Schlüsseldienst-Abzocke: Kunde kann Geld für zu hohe Rechnung zurückfordern
Schlüsseldienste dürfen nicht mehr als 111,60 Euro verlangen
anwaltsregister.de am 17.02.2017 – Schlüsseldienst-Abzocke: Kunde kann Geld für zu hohe Rechnung zurückfordern
Schlüsseldienste dürfen nicht mehr als 111,60 Euro verlangen