Aus der Rubrik “Mieterhinweise”:

haufe.de am 23.02.2017: Asbesthaltige Baustoffe: Vorsicht bei Sanierungen

Obwohl die Verwendung asbesthaltiger Bauprodukte bereits seit 1993 verboten ist, findet sich der Stoff heute noch in vielen Gebäuden. Bei Sanierungen ist Vorsicht geboten, um zu verhindern, dass Asbestfasern freigesetzt werden. Markus Ruf vom TÜV Rheinland erläutert, wie entsprechende Sanierungskonzepte und Schutzmaßnahmen für Handwerker festgelegt werden können.

https://www.haufe.de/immobilien/wohnungswirtschaft/asbesthaltige-baustoffe-vorsicht-bei-asbestsanierungen_260_399654.html

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