Aus der Rubrik “Mieterinformationen”:

promietrecht.de: Ablesetermin für Heizkosten verpasst – muss ich Gebühren zahlen?

Wenn der erste Ablesetermin für die Heizkostenverteiler – meist zum Jahresanfang – verpasst wird, fragt sich, ob der Mieter deswegen Gebühren zahlen muss.

http://www.promietrecht.de/warme-Betriebskosten/Verbrauchsabhaengigkeit/Verbrauchserfassung/Ablesetermin/Ablesetermin-fuer-Heizkosten-verpasst-muss-ich-Gebuehren-zahlen-E2813.htm