Aus der Rubrik “Verbraucherinformationen”:

promietrecht.de: Umzug – Helfer, Freunde, Bekannte verursachen einen Schaden

Wenn private Helfer beim Umzug etwas beschädigen, muss der Helfer für unabsichtliche Beschädigungen in der Regel nur haften, wenn ein Auftragsverhältnis bestanden hat. Ein Auftragsverhältnis besteht, wenn ein Entgelt gezahlt wird (z.B. Stundenlohn, pauschale Vergütung).

Hinweis: Private Umzugshelfer dürfen davon ausgehen, dass bei einer reinen Gefälligkeit (Freundschaftsdienste) ein stillschweigender Haftungsausschluss besteht – dies wurde in Rechtsstreitigkeiten auch so entschieden (OLG Koblenz, AZ 3 U 1468/14, ähnlich auch AG Plettenberg, AZ 1 C 345/05).

http://www.promietrecht.de/Schaden/Abwehr-von-Forderungen/Umzug-Helfer-Freunde-Bekannte-verursachen-einen-Schaden-E2798.htm