Aus der Rubrik “Gerichtsentscheidungen”:

BGH – VIII ZR 285/15, Beschluss v. 24.01.2017: Keine Zusammenfassung von Grundsteuer und Straßenreinigung in einer Position

haufe.de am 23.03.2017: Vermieter muss Betriebskosten in der Abrechnung aufschlüsseln

Für die Differenzierung der Kostenpositionen in der Betriebskostenabrechnung ist es notwendig, aber auch ausreichend, die Kosten nach den Ziffern des Betriebskostenkatalogs aus der Betriebskostenverordnung aufzuschlüsseln.

https://www.haufe.de/immobilien/verwaltung/bgh-vermieter-muss-betriebskosten-aufschluesseln_258_406364.html