Aus der Rubrik “Gerichtsentscheidungen”:

Frankfurter Rundschau am 30.03.2017: Wende im Mietrecht

BGH stärkt das Recht von Mietern beim Eigenbedarf.

Der Bundesgerichtshof (BHG) hat in einem Urteil die Rechte von Mieterinnen und Mietern gestärkt. Danach ist es für Vermieter nicht mehr so ohne weiteres möglich, Mietern zu kündigen, weil man Büro- oder Geschäftsräume benötigt. Der Vermieter muss künftig beim sogenannten Eigenbedarf in jedem Einzelfall nachweisen, dass er gewichtige Nachteile erleidet, wenn er die Räume einer Immobilie nicht selbst nutzen kann.

http://www.fr.de/politik/meinung/gelesen/fuer-sie-gelesen-wende-im-mietrecht-a-1252308