Aus der Rubrik “Wissenswertes”:

Müssen Mieter in einem Mehrfamilienhaus die Anbringung von Heizkostenverteilern dulden?

Die Antwort des Landgerichts Berlin (LG Berlin – 63 S 86/15, Urteil vom 15.11.2016) lautet: Ja!

Zur Begründung führt das Landgericht Berlin in seiner vorgenannten Entscheidung unter I. wie folgt aus: “Die Beklagte sind gemäß § 554 Abs. 2 BGB a.F. in Verbindung mit § 4 Abs. 2 HeizkV verpflichtet, die Anbringung von Heizkostenverteilern zu dulden. Denn Geräte zur Erfassung des Wärmeverbrauchs der Heizung sind in einem Mehrfamilienhaus zwingend vorgeschrieben. Sie können von der energieeinsparenden Maßnahme, nämlich dem Anschluss der Wohnung an die zentrale Fernwärmeversorgung, nicht getrennt werden. Heizkostenverteiler erhöhen zwar nicht ohne weiteres den Gebrauchswert einer Wohnung, sie sind aber gesetzlich vorgeschrieben (BGH, 28.09.2011 – VIII ZR 326/10, dazu IMR 2011, 489).”