Aus der Rubrik “Wohnungspolitik”:

rbb-online.de am 17.05.2017: Zweckentfremdungsverbot greift nicht Schrottimmobilie bleibt vorerst Schandfleck im Kiez

Ein großes Wohnhaus in zentraler Lage in Steglitz ist seit 15 Jahren unbewohnt – trotz der Wohnungsnot in Berlin. Bezirkspolitiker schauen hilflos zu. Der Schandfleck für den Kiez bleibt, obwohl das Zweckentfremdungsverbot beim Kampf gegen den Leerstand helfen sollte.

Der Gebäudekomplex am Lichterfelder Gardeschützenweg Ecke Hindenburgdamm verwahrlost seit 15 Jahren. Wer nachfragt beim Bezirksamt, erhält stets die gleich Antwort: Nein, es hat sich nichts getan, derzeit kann der Bezirk nichts unternehmen, um den Verfall des Hauses im Berliner Südwesten zu stoppen. Das Verbot der Zweckentfremdung scheint jedenfalls nicht zu greifen, denn die Wohnungen sind so marode, dass sie gar nicht mehr zu vermieten sind.

Der Bezirksverordnete Martin Matz fordert deshalb das Abgeordnetenhaus dringend auf, das Gesetz zum Verbot der Zweckentfremdung rasch zu ändern. Wie in Hamburg müsse es möglich sein, sagt Matz, einen Treuhänder einzusetzen, wenn der Eigentümer innerhalb einer festgelegten Frist den Leerstand und die Verwahrlosung nicht beendet.

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