Archiv für den Monat: Mai 2017

Berliner Morgenpost am 05.05.2017: Landespolitik – Ein Bündnis für den Berliner Wohnungsbau

Berlin fehlen 150.000 Wohnungen. Auf einer Klausurtagung wollen die Berliner Grünen nach Lösungen für das Problem suchen.

“80 Prozent der neuen Wohnungen werden von Privaten gebaut”, sagt Fraktionschefin Antje Kapek vor der Klausur. “Es wäre ein Fehler, sie bei den Planungen zu ignorieren.” Deswegen streben die Grünen ein Bündnis mit Investoren an, die sich bereits in der Vergangenheit für den sozialen Wohnungsbau in der Stadt engagiert haben. Außerdem soll ein Modell der “Wohngemeinnützigkeit” entwickelt werden. Das sieht vor, dass Einzelinvestoren Steuererleichterungen erhalten, wenn sie sozial gebundenen Wohnraum schaffen. “Damit wollen wir Anreize dafür schaffen, dass auch Private preiswert bauen können”, sagt Kapek.

https://www.morgenpost.de/berlin/article210462717/Ein-Buendnis-fuer-den-Berliner-Wohnungsbau.html

Aus der Rubrik “Wissenswertes”:

Kann ein Mieter die Hauswartskosten pauschal bestreiten, wenn sein Vermieter in der Betriebskostenabrechnung bei der Position “Hauswartskosten” einen pauschalen Abzug von 50 % vorgenommen und den Umfang der in der Vergütung enthaltenen Verwaltungstätigkeit des Hauswarts nicht substantiiert dargetan hat?

Die Antwort des Landgerichts Berlin (LG Berlin – 63 S 132/16, Urteil vom 13.01.2017) lautet: Ja!

Zur Begründung führt das Landgericht Berlin in seiner vorgenannten Entscheidung wie folgt aus: “In materieller Hinsicht greifen die Beanstandungen des Beklagten in Bezug auf die Hauswartskosten durch. Denn die Klägerin hat den Umfang der in der Vergütung enthaltenen Verwaltungstätigkeit des Hauswarts nicht substantiiert dargetan und insoweit einen lediglich pauschalen Abzug von 50 % vorgenommen. In diesem Fall reicht ein pauschales Bestreiten des Mieters. Dann muss der Vermieter unter Angabe der für die einzelnen Tätigkeiten erforderlichen Zeitanteile den umlagefähigen Anteil konkret darlegen (BGH, Urteil vom 20.02.2008 – VIII ZR 27/07, GE 2008, 662). Dem ist die Klägerin auch im Rechtsstreit nicht nachgekommen. Dieser Fehler ergibt sich unmittelbar aus der Erläuterung der Abrechnung.

Der auf den Beklagten entfallende Anteil der Hauswartskosten beläuft sich für 2011 auf 463,47 EUR, um welche die vom Beklagten geschuldeten Betriebskosten zu vermindern sind.”

Aus der Rubrik “Mieterinformationen”:

n-tv.de am 02.05.2017: Vermieter drückt sich – Wer muss für Schimmel zahlen?

Auch die Aufklärung über richtiges Heiz- oder Lüftungsverhalten befreit den Vermieter nicht von seinen Gewährleistungspflichten bei Schimmelbefall.

Viele Vermieter sehen hier ihre Mieter in der Verantwortung und sprechen von falschem Heiz- oder Lüftungsverhalten. Allerdings gilt: Die Übergabe eines Merkblattes zum richtigen Heizen und Lüften der Wohnung befreit Vermieter nicht von ihren Gewährleistungspflichten, entschied das Landgericht Berlin (Az.: 65 S 400/15).

http://www.n-tv.de/ratgeber/Wer-muss-fuer-Schimmel-zahlen-article19818898.html

Aus der Rubrik “Mietenpolitk”:

rbb-online.de am 03.05.2017: Geld gibt es nicht automatisch zurück Lompscher: Mietrückzahlungen für städtische Mieter möglich

Berlins Stadtentwicklungssenatorin Katrin Lompscher (Linke) hat Mieter von städtischen Wohnungen aufgefordert, ihre diesjährigen Mieterhöhungen überprüfen zu lassen. Für die Mieten seien neue Obergrenzen gültig und deshalb Rückzahlungen möglich, so Lompscher.

https://www.rbb-online.de/politik/beitrag/2017/05/senat-will-mietern-helfen-rechte-durchzusetzen.html

Aus der Rubrik “Mietenpolitk”:

Überprüfung von Mieterhöhungsverlangen bei den städtischen Wohnungsbaugesellschaften

Die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen und die Wohnungsbaugesellschaften fordern nun alle Mieterinnen und Mieter, die seit Anfang des Jahres ein Mieterhöhungsverlangen erhalten haben dazu auf, dieses überprüfen zu lassen. Dazu Stadtentwicklungssenatorin Katrin Lompscher: „Mit der Kooperationsvereinbarung haben wir gemeinsam sichergestellt, dass sich Mieterhöhungen bei den städtischen Wohnungsbaugesellschaften künftig in einem sozialverträglichen Rahmen halten. Ich möchte alle betroffenen Mieterinnen und Mieter explizit dazu aufrufen, von ihrem Recht Gebrauch zu machen, erhaltene Mieterhöhungsverlangen überprüfen zu lassen. Auch wer sich nicht sicher ist, ob die Miete gesenkt werden muss, sollte einen formlosen Antrag einreichen.“

Ein entsprechendes Formular finden Sie auf der Website der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen unter dem Link

Mieterinnen und Mieter können aber auch einfach ein unterschriebenes formloses Schreiben zur Überprüfung der Rechtmäßigkeit des Mieterhöhungsverlangens beim Kundencenter oder Servicebüro ihrer zuständigen Wohnungsbaugesellschaft einreichen.

http://www.stadtentwicklung.berlin.de/aktuell/pressebox/archiv_volltext.shtml?arch_1705/nachricht6341.html

Aus der Rubrik “Wissenswertes”:

Hat ein Mieter einen Anspruch auf Vorlage der Verbrauchsablesewerte von Heizung und Warmwasser der anderen Wohnungen?

Die Antwort des Landgerichts Berlin (LG Berlin – 63 S 132/16, Urteil vom 13.01.2017) lautet: Ja!

Zur Begründung führt das Landgericht Berlin in seiner vorgenannten Entscheidung wie folgt aus: “In einem maßgeblichen Punkt greifen die Einwände des Beklagten indes durch. Er beanstandet mit Erfolg, dass die Verbrauchsablesewerte betreffend Heizung und Warmwasser nicht vorgelegt worden sind. Die Klägerin kann dies nicht allein mit der pauschalen Behauptung bestreiten, dass sämtlichen Unterlagen vorgelegt worden seien. Es kommt hierauf auch an, um das der Abrechnung zugrunde gelegte Verhältnis der verbrauchsabhängigen Kosten nachzuvollziehen und zu überprüfen. Die Klägerin kann den Beklagten auch nicht auf die Möglichkeit verweisen, an seinen Heizkostenverteiler, die seine Wohnung betreffenden Werte ablesen zu können. Denn für die Überprüfung der Umlage bedarf es gerade auch der Ablesewerte der anderen Wohnungen.”

Pressemitteilung 45/2017

Infoveranstaltung – Schönheitsreparaturen im Mietrecht

Veranstaltung des AMV am 24.05.2017 im Stadtteilladen Wilhelmstadt

Thema und Referent

Am 24.05.2017 um 19:00 Uhr findet im Stadtteilladen Wilhelmstadt, Adamstraße 39 Ecke Földerichstraße, 13595 Berlin-Spandau, eine Infoveranstaltung des AMV – Alternativer Mieter- und Verbraucherschutzbund e. V. statt. Assessor Marcel Eupen wird zu dem Thema „Schönheitsreparaturen im Mietrecht” referieren und danach Fragen der anwesenden Verbraucherinnen und Verbraucher beantworten. Er ist beruflich seit 1988 auf dem Gebiet des Mietrechts tätig und u. a. Verfasser diverser Fachaufsätze sowie Mitherausgeber und Mitverfasser des 2010 erschienenen Fachbuches „Mietrecht in Einkaufszentren und anderen Spezialimmobilien”. … weiterlesen

Aus der Rubrik “Veranstaltungen”:

staaken.info am 03.05.2017: Protokoll des Austauschs Mieterinitiative & Vermieter

Konstruktives Treffen ADO mit Mietern

Sie haben sich zusammen ’ne Platte gemacht: die Vertreter*innen von ADO Immobilien Mangagement, des Facilitymanagements CFM und der Servicegesellschaft Musterknaben sowie die „Abgesandten“ der Mieterschaft. Das Protokoll der Fragen, Hinweise, Wünsche und Reklamationen der Mieterschaft vorrangig zum Thema Müll und Sauberkeit und die dazu passenden Antworten der Vermieterseite, werden heute hier auf staaken.info veröffentlicht.

http://www.staaken.info/

Aus der Rubrik “Veranstaltungen”:

Spandauer Volksblatt am 03.05.2017: Wieviel Miete zahlst du?

Wann? 11.05.2017 18:30 Uhr

Wo? Haseltreff, Haselhorster Damm 9, 13599 Berlin

Die SPD-Abgeordneten Swen Schulz und Daniel Buchholz laden am Donnerstag, 11. Mai, zur nächsten großen Kiezversammlung. Diesmal geht es um Mieten, die Gewobag und die Stadtteilbibliothek. Treffpunkt ist um 18.30 Uhr im Haseltreff am Haselhorster Damm 9.

http://www.berliner-woche.de/haselhorst/politik/wieviel-miete-zahlst-du-d124299.html

AMV im Lichte der Presse:

Unterwegs in Spandau am 03.05.2017: Politik und steigende Mieten

MdB Kai Wegner zu Gast beim AMV

E I N L A D U N G

23. Mieter- und Verbraucherstammtisch des AMV am 17.05.2017 – Was muss die Politik tun, um steigende Mieten zu verhindern?

Wann: 17.05.2017, 19:30 Uhr

Wo: Restaurant 1860 TSV-Spandau, Tanzsportzentrum, Askanierring 150, 13585 Berlin-Spandau

Thema: Was muss die Politik tun, um steigende Mieten zu verhindern?

Referent: MdB Kai Wegner (CDU)

Der AMV freut sich auf zahlreiches Erscheinen interessierter Verbraucherinnen und Verbraucher!

Die Teilnahme ist – wie immer – kostenlos!

http://www.unterwegs-in-spandau.de/politik-und-steigende-mieten/