Aus der Rubrik “Wissenswertes”:

Können Eigentümer eines Reihenhauses von anderen Reihenhausnachbarn verlangen, es zeitweise zu unterlassen, Räucherstäbchen abzubrennen?

Die Antwort des Landgerichts Dortmund (LG Dortmund – 1 S 451/15, Urteil vom 08.06.2017) lautet: Nein!

Zur Begründung führt das Landgericht Dortmund in seiner vorgenannten Entscheidung unter II. 3. a) wie folgt aus: “a) Soweit die Kläger begehrt haben, die Beklagten zu verurteilen, es zeitweise zu unterlassen, Räucherstäbchen abzubrennen, haben die Kläger eine wesentliche Beeinträchtigung – wie ausgeführt – nicht bewiesen. Die Aussagen der Zeugen insbesondere in deren freien Vortrag konzentrierten sich wesentlich auf den Zigarettenrauch. Die Kammer kann eine wesentliche Beeinträchtigung der Kläger gerade durch die Räucherstäbchen deshalb nicht feststellen und sieht das von der Zeugin G geschilderte gelegentliche Abbrennen von Räucherstäbchen als sozialadäquat an.”