Pressemitteilung 62/2017

Neue Empirica-Studie für Berlin: 48 bis 62 % der Wohnungsangebote verstoßen gegen die Mietpreisbremse

Nach der Mietpreisbremse darf die Miete zu Beginn eines Mietverhältnisses bei Wiedervermietungen die ortsübliche Vergleichsmiete höchstens um 10 % übersteigen. Mit der Mietpreisbremse soll der Anstieg von Wiedervermietungsmieten auf angespannten Wohnungsmärkten eingedämmt werden.

Eine neue Empirica-Studie für Berlin, die erstmalig einen empirischen Paneldatensatz einschließlich der Vormieten verwendet, um die legale Miete zu ermitteln, und damit die Mietpreisbremse unter Berücksichtigung von Vormieten evaluiert hat, kommt zu dem Ergebnis, dass die Angebotsmieten in 81 % der untersuchten Fälle mehr als 10 % über der ortsüblichen Vergleichsmiete laut Mietspiegel lagen. Bei Abzug der Fälle, in denen Vermieter wegen einer entsprechend hohen Vormiete legal eine höhere Miete fordern durften, waren es noch 62 % der Angebote, die potenziell gegen die Mietpreisbremse verstoßen. Bei Abzug aller Inserate, bei denen die Wohnungen als “renoviert” oder “saniert” angeboten wurden, verblieben noch 48 %. Bei diesen gab es keine Hinweise, dass die höhere Miete durch eine entsprechend höherwertige Ausstattung oder einen besseren Zustand gerechtfertigt war. Die Studie kommt zu dem Ergebnis, dass die tatsächliche Verletzungsquote der Mietpreisbremse daher zwischen 48 % als Untergrenze und 62 % als Obergrenze liege. Näheres unter https://www.empirica-institut.de/nc/nachrichten/details/nachricht/notizen-zur-mietpreisbremse/

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