Aus der Rubrik “Gerichtsentscheidungen”:

Amtsgericht Frankfurt am Main – 33 C 1093/17, Urteil vom 26.06.2017: Mieter müssen Über­prüfung von Rauch­meldern dulden

Bei Weigerung droht Ordnungs­geld – bei Nicht­zahlung auch Ordnungs­haft

Mieter sind dazu verpflichtet, einen Techniker zur Über­prüfung der Rauchmelder in ihre Wohnung zu lassen. Das hat das Amtsgericht Frankfurt in einem veröffentlichten Urteil fest­gestellt. Die Richter gaben damit der Klage einer Wohnungs­gesellschaft statt.

https://www.anwaltsregister.de/Rechtsprechung/Urteil_Mieter_muessen_Ueberpruefung_von_Rauchmeldern_dulden.d4526.html