Aus der Rubrik “Mietenpolitik”:

Junge Welt am 24.10.2017: Beerdigungskandidat des Tages: Mietpreisbremse

Eigentlich sollte sie dabei helfen, sprunghafte Mieterhöhungen vor allem in den Großstädten zu vermeiden. Nach dem entsprechenden Gesetz dürfen die Preise bei Neu- oder Wiedervermietungen in ausgewiesenen Gebieten nur noch höchstens zehn Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen. Wo die Mietpreisbremse greift, darf jedes Bundesland für sich festlegen. Hierzu weisen die Länder Gegenden mit »angespanntem Wohnungsmarkt« aus – oder auch nicht. Aufgrund von Ausnahmeregelungen und juristischen Schlupflöchern steigen die Mieten aber vielerorts »ungebremst« weiter.

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