Aus der Rubrik “Mieterinformationen”:

promietrecht.de: Unberechtigte Abmahnung – Können Mieter den Widerruf verlangen?

Bei einer erheblichen Pflichtverletzung kann der Mietvertrag gekündigt werden. Oftmals verlangen die Gerichte, dass vor einer Kündigung eine Abmahnung ausgesprochen wird.

Dies soll – gerade bei nicht so schweren Pflichtverletzungen – dem anderen Vertragsteil (Mieter) klar machen, dass eine bestimmte Verhaltensweise als Pflichtverletzung angesehen wird und bei Wiederholung zur Kündigung führt.

Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH) kann der Mieter die Entfernung einer Abmahnung oder einen Widerruf nicht verlangen. Die Abmahnung verschaffe dem Vermieter keinen Beweisvorteil. Wenn er wegen eines abgemahnten Grundes den Mietvertrag später kündigt, müsse er auch das früher abgemahnte Verhalten beweisen.

https://www.promietrecht.de/Vermieterkuendigung/Vertragsverletzung/Abmahnung/Gegendarstellung/Unberechtigte-Abmahnung-Koennen-Mieter-den-Widerruf-verlangen-E1861.htm