Aus der Rubrik “Mieterinformationen”:

Promietrecht.de: Schufa, Selbstauskunft, Bonität prüfen – Was darf Vermieter verlangen?

Zulässig sind Fragen zur Identität, zum Nettoeinkommen, zur Anzahl der zum Haushalt gehörenden Mitglieder, zum Arbeitsverhältnis oder zu Haustieren, auch vermögensrelevante Fragen (Mietschulden, Einkommenspfändung, Insolvenz, eidestattliche Versicherung) können für die Bonitätsprüfung im Einzelfall zulässig sein.

https://www.promietrecht.de/Mietvertrag/vor-dem-Vertrag/Schufa-Selbstauskunft-Bonitaet-pruefen-Was-darf-Vermieter-verlangen-E2492.htm