Aus der Rubrik “Wissenswertes”:

Muss eine Modernisierungsankündigung beim Austausch von Elektroleitungen und Heizungsrohre unter-putz dem Mieter den genauen Verlaufsort angeben?

Die Antwort des Amtsgerichts München (AG München – 453 C 22061/15, Urteil vom 30.12.2016) lautet: Nein!

Zur Begründung führt das Amtsgericht München in seiner vorgenannten Entscheidung wie folgt aus: “Beim Austausch von Elektroleitungen und Heizungsrohre unter-putz ist es nicht notwendig, dass dem Mieter der genaue Verlaufsort mitgeteilt wird. Oftmals wird sich dieser nämlich erst im Laufe der Bauarbeiten herausstellen. Dies gilt auch für die Angabe der genauen Stellen, an denen die Wände aufgeschlitzt werden sollen. Dieser Planungsspielraum ist mithin dem Vermieter zuzugestehen. Selbiges gilt für Anzahl und Standort der Anschlüsse und Steckdosen. Da der Sicherungskasten sowie der Fehlstromschutzschalter keine wesentlichen Änderungen der Wohnung oder ihrer Gebrauchsmöglichkeiten bewirken, ist es nicht notwendig, dass der Vermieter den genauen Standort in der Ankündigung angibt. Die genaue Angabe, wie die elektrische Lüftung montiert werden soll, ist ebenfalls nicht notwendig, da sich hieraus weder eine wesentliche Änderung der Wohnung noch deren Gebrauchsmöglichkeit ergibt.”