Aus der Rubrik “Wissenswertes”:

Stellt der Austausch von zweifach isolierverglasten Fenster durch dreifach isolierverglaste Fenster eine Modernisierungsmaßnahme nach § 555b Nr. 1 BGB dar?

Die Antwort des Amtsgerichts München (AG München – 453 C 22061/15, Urteil vom 30.12.2016) lautet: Ja!

Zur Begründung führt das Amtsgericht München in seiner vorgenannten Entscheidung wie folgt aus: “Der Austausch der zweifach isolierverglasten Fenster durch dreifach isolierverglaste Fenster stellt eine Maßnahme nach § 555 b Nr. 1 BGB dar. Endenergie wird hierdurch nachhaltig eingespart. Endenergie setzt sich zusammen aus der Nutzungsenergie sowie des Energieverlustes (MüKo/Artz, a.a.O., § 555 a, Rn. 5). Bereits durch Reduzierung des Energieverlustes liegt eine Energieeinsparung im Sinne des § 555 b Nr. 1 BGB vor. Diese muss dauerhaft und messbar sein (BGH WuM 2004, 288;). Maßgeblich ist allein die Einsparung von Energie, nicht die Wirtschaftlichkeit der Maßnahme (vgl. MüKo/Artz, a.a.O., § 555 a, Rn. 5). Dass die Beklagte die von der Klagepartei vorgetragenen Ug-Werte (von etwa 3,0 W/m²K auf 1,3 bis 1,4 W/m²K) bestreitet und eine deutliche Engergieeinsparung bezweifelt, ändert daran nichts. Die genauen Ug-Werte können insoweit dahinstehen, da jedenfalls unbestritten ist, dass sich diese verringern werden.”