Aus der Rubrik “Wohnungspoltik”:


Berliner Morgenpost am 06.11.2017: 
Urteil – Landgericht stoppt Vorkaufsrecht der Bezirke für Immobilien

Der Erwerb durch die Bezirke soll günstige Mieten sichern. Der Berliner Senat geht nach dem Urteil gegen das Vorkaufsrecht in Berufung.

Berlins Mietenpolitik bei der Ausübung des Vorkaufsrechts von Wohnhäusern steht auf dem Spiel. Das Landgericht Berlin hat in einem Urteil klargestellt, dass das Vorkaufsrecht nicht ausgeübt werden darf, wenn das betreffende Grundstück im Gebiet eines Bebauungsplanes liegt und das Gebäude darauf den Festsetzungen des Planes entspricht.

https://www.morgenpost.de/berlin/article212451669/Landgericht-stoppt-Vorkaufsrecht-der-Bezirke-fuer-Immobilien.html