Aus der Rubrik “Gerichtsentscheidungen”:

Landgericht Berlin – 67 S 218/17, Beschluss vom 07.12.2017

rbb24.de am 11.12.2017: Berliner Landgericht schaltet Karlsruhe ein – Die Mietpreisbremse kommt vors Bundesverfassungsgericht

Die Mietpreisbremse wird ein Fall für das Bundesverfassungsgericht. Das Landgericht Berlin legte die Regelung, mit der die Mieten gedeckelt werden sollen, in Karlsruhe zur Prüfung vor. Anlass ist ein Mietstreit in Berlin-Wedding.

Das Berliner Landgericht hat zur Frage der Mietpreisbremse das Bundesverfassungsgericht eingeschaltet. Die zuständige Zivilkammer halte die entsprechende Vorschrift für verfassungswidrig und habe beschlossen, den Fall den Karlsruher Richtern vorzulegen, erklärte das Gericht am 11.12.2017. Allein das höchste deutsche Gericht hat die Kompetenz, eine gesetzliche Regelung für verfassungswidrig zu erklären.