Aus der Rubrik “Mietenpolitik”:

Spandauer Volksblatt am 28.12.2017: Abermalige Aussetzung der planmäßigen Mieterhöhungen im Sozialen Wohnungsbau

Die im Sozialen Wohnungsbau für den 01.04.2018 turnusmäßig geplante Mieterhöhung der förderrechtlich zulässigen Mieten für rund 46.000 Sozialmiethaushalte um 0,1278 €/m² Wohnfläche/monatlich wird ausgesetzt. Und zwar nach April 2017 zum zweiten Mal in Folge.

Kommentar des AMV:

Der AMV – Alternativer Mieter- und Verbraucherschutzbund e.V. begrüßt zwar grundsätzlich die erneute Aussetzung der planmäßigen Mieterhöhungen im Sozialen Wohnungsbau, da so die Mietenspirale im Sozialen Wohnungsbau nicht noch mehr angezogen wird, vermisst jedoch die längst überfällige grundlegende Reform der Mieten im Sozialen Wohnungsbau. Trotz des Wohnraumversorgungsgesetzes 2016 besteht beim traditionellen Sozialen Wohnungsbau aufgrund des Kostenmietrechts weiterhin die Gefahr problematischer Effekte, wie z. B. Mieten oberhalb der ortsüblichen Vergleichsmiete oder hohe Mieterhöhungen in den Objekten ohne Anschlussförderung.

Wir brauchen in Berlin dringend eine einkommensorientierte Richtsatzmiete, nach der die Miethöhe in Abhängigkeit vom Haushaltseinkommen gestaffelt wird. Eine vom Abgeordnetenhaus eingesetzte Expertengruppe hat dazu bereits im Juli 2016 umfassende Reformoptionen aufgezeigt. Diese müssen endlich umgesetzt werden.

http://www.berliner-woche.de/falkenhagener-feld/bauen/abermalige-aussetzung-der-planmaessigen-mieterhoehungen-im-sozialen-wohnungsbau-d140047.html