Pressemitteilung 03/2018

Unberechtigte Umlage von Kosten für Sicherheitsdienst/Concierge auf Mieter im Falkenhagener Feld

Fehler oder Abzocke, das ist hier die Frage. Die Deutsche Wohnen belastet diverse Mieter im Falkenhagener Feld mit Kosten für Sicherheitsdienst/Concierge, die überhaupt keinen Sicherheitsdienst/Concierge haben!

Die Deutsche Wohnen Management GmbH hat mit ihrer Betriebskostenabrechnung für den Zeitraum 01.01.2016 bis 31.12.2016, die die Mieterinnen und Mieter im November 2017 erhielten, erstmalig Kosten für Sicherheitsdienst/Concierge auf 1.234 Mieterinnen und Mieter umgelegt, und zwar in Höhe von 43.680,84 €. Betroffen sind die Mieterinnen und Mieter in den Objekten Böhmerwaldweg 1 – 11, Elmweg 1 – 9 ungerade, Frankenwaldstraße 2 – 12 gerade, Hainleiteweg 1 – 11, Hainleiteweg 13, Kellerwaldweg 1 – 10, Kellerwaldweg 12, Knüllweg 1 – 10, Steigerwaldstraße 1 – 19 ungerade, Westerwaldstraße 1, Westerwaldstraße 4 – 12 gerade sowie Westerwaldstraße 22. Bis auf das Objekt Westerwaldstraße 1 gibt es in den übrigen Häusern keinen Sicherheitsdienst/Concierge, so dass diese zu Unrecht mit Kosten belastet worden sind.

Pro m²-Wohnfläche werden von der Deutsche Wohnen 0,52 € (43.680,84 € Gesamtkosten : 83.948,46 m² Wohnfläche = 0,52 €/m²) auf die Mieterinnen und Mieter umgelegt, so dass sich bei einer 50 m²-Wohnung jährliche Kosten in Höhe von 26,02 €, bei einer 75 m²-Wohnung jährliche Kosten in Höhe von 39,03 € und bei einer 100 m²-Wohnung jährliche Kosten in Höhe von 52,03 € ergeben, die nicht auf die Mieterinnen und Mieter der Objekte Böhmerwaldweg 1 – 11, Elmweg 1 – 9 ungerade, Frankenwaldstraße 2 – 12 gerade, Hainleiteweg 1 – 11, Hainleiteweg 13, Kellerwaldweg 1 – 10, Kellerwaldweg 12, Knüllweg 1 – 10, Steigerwaldstraße 1 – 19 ungerade, Westerwaldstraße 4 – 12 gerade sowie Westerwaldstraße 22 hätten umgelegt werden dürfen, da diese Objekte nicht über einen Sicherheitsdienst/Concierge verfügen. Nur das Objekt Westerwaldstraße 1 hat einen Sicherheitsdienst/Concierge.

Auch die Mieterinnen und Mieter des Objektes Westerwaldstraße 1 hätten nach hiesiger Rechtsauffassung nicht mit den Kosten für Sicherheitsdienst/Concierge belastet werden dürfen, da ein Sicherheitsdienst/Concierge aufgrund der konkreten Verhältnisse vor Ort nicht erforderlich ist (vgl. BGH – VIII ZR 78/04, Beschluss vom 05.04.2005). Weder die Größe des Wohnhauses, noch die Aufrechterhaltung von Sicherheit und Ordnung, noch ein Bedürfnis der Mieter nach gesteigerter Sicherheit erfordern vorliegend einen Sicherheitsdienst/Concierge.

Kommentar des AMV

„Der AMV fordert die Deutsche Wohnen auf, ihre maßgebliche Nebenkostenabrechnung für das Jahr 2016 unverzüglich zu überprüfen, diese hinsichtlich der Position Sicherheitsdienst/Concierge zukorrigieren und den betroffenen Mieterinnen und Mietern auf den Mieterkonten eine Gutschrift zu erteilen”, sagte der 2. Vorsitzende des AMV – Alternativer Mieter- und Verbraucherschutzbund e.V., Assessor Marcel Eupen. „Unabhängig von unserer öffentlichen Aufforderung sollten die Mieterinnen und Mieter sich sofort schriftlich an die Deutsche Wohnen wenden und den Betrag fürSicherheitsdienst/Concierge unter Fristsetzung zurückfordern”, rät Eupen. „Sollte sich die Deutsche Wohnen weigern, sollten sich die Mieterinnen und Mieter an einen Mieterverein oder an einen Fachanwalt für Mietrecht wenden, damit ihre Forderung durchgesetzt wird”, schließt Eupen.

Berlin, den 24.01.2018

Ass. Marcel Eupen, Pressesprecher des AMV

Ein Gedanke zu „Pressemitteilung 03/2018

  1. Pingback: Pressemitteilung 03/2018 – News in/aus Spandau

Kommentare sind geschlossen.