Aus der Rubrik “Mieterinformationen”:

rbb24.de am 21.03.2018: Bezirk will Musterklageverfahren führen – Erneut Mietshaus in Kreuzberg höchstbietend versteigert 

Für 7,1 Millionen kam ein Mietshaus am Mehringdamm unter dem Hammer – gute zwei Millionen mehr als der geschätzte Verkehrswert. Der Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg prüft nun die Möglichkeiten – und die Höhe – eines Vorkaufsrechts.

Florian Schmidt (Grüne), Baustadtrat des Bezirks Friedrichshain-Kreuzberg, hatte bereits im Vorfeld angkündigt an, auch bei diesem Objekt das Vorkaufsrecht zu prüfen.

Unklar ist allerdings, ob dies auch bei einer Zwangsversteigerung gilt:  Laut Rechtsprechung gilt der dort erzielte Preis dann als der aktuelle Verkehrswert, also 7,16 Millionen Euro. Die Gefahr ist groß, dass Spekulanten die Sonderkaufoption des Vorkaufsrechts über den Preis aushebeln können, indem sie das Haus in einer öffentlichen Auktion anbieten und dabei den Preis in die Höhe treiben.  

Baustadtrat Schmidt erwägt deswegen eine Musterklage, um zu klären, ob für das Vorkaufsrecht des Bezirks der Verkehrswert (5 Millionen) Grundlage ist oder das Höchstgebot gelten muss – selbst wenn es mehr als 20 Prozent über Verkehrswert liegt, also ein Spekulationspreis ist. Das ist hier der Fall.    

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